Übernahme der Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Obwohl immer mehr Menschen dazu tendieren alternative Therapien in Anspruch zu nehmen und sich diese genau so bewähren wie die der Schulmedizin, sehen die gesetzlichen Kassen diese Heilverfahren und Heilmittel nicht als erstattungsfähig an.
Somit werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Heilpraktiker-Leistungen sowie viele Naturheilverfahren beim Hausarzt gar nicht bezahlt.
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker (Heilpraktikerversicherung) schließt diese immer größer werdende Versorgungslücke. Erstattungsfähig sind im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung Leistungen durch Heilpraktiker, wie zum Beispiel schmerzstillende Akupunktur, Phytotherapie (Pflanzentherapie) und Hydrotherapie sowie verordnete Heil- und Arzneimittel.
Private Krankenkassen
Sie akzeptieren in der Regel meine Leistungen. Sind Sie privat versichert, dann erhalten Sie eine gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker(GebüH) aufgesplittete Rechnung, die Sie einreichen können.